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Soziale Sicherung

Widerspruch! Pflegestufen, Merkzeichen u.a. beantragen


Ein Vortrag von Dr. Susanne Wagner (Vorstand der Deutschen PSP-Gesellschaft e.V.) zum Angehörigentag der PSP-Konferenz am 27.10.2012.

Wissenswertes zu Anträgen und Sozialrechtsverfahren

zusammengestellt von RA Leif Steinecke


 

  1. Die Sozialrechtsverfahren sind kostenlos! Man kann Anträge stellen, Widersprüche einlegen sowie Klagen erheben und jederzeit zurück nehmen. Hierbei entstehen keine Kosten.
     
  2. Alle Sozialrechtsverfahren kosten aber Zeit, Kraft und Nerven. Wenn man höhere Gewinnaussichten möchte, muss man in Gerichtsverfahren „eigene“ Gutachter nach § 109 SGG beauftragen können. Auch ein Rechtsanwalt kann hilfreich sein. „Eigene“ Gutachter und Rechtsanwälte kosten jedoch Geld. Dafür sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben, die für ca. 150 €/Jahr zu bekommen ist.
     
  3. Mit Leistungsträgern sollte man nicht telefonieren, sondern schriftlich verkehren; am besten nach der Methode „Fax + Brief“.
     
  4. Man sollte immer schriftliche Anträge stellen, und zwar zunächst formlos und als 3-Zeiler.
     
  5. Man kann mit einem Antrag fast nichts falsch machen, denn die Leistungsträger und Sozialgerichte müssen die Antragsteller im Verfahren unterstützen.
     
  6. In einem Verfahren muss man immer die Fristen einhalten, vor allem die jeweiligen Monatsfristen für Widerspruch und Klage.
     
  7. Falls die Leistungsträger Bescheide und Widerspruchsbescheide nicht fristgemäß erlassen, muss man eine Untätigkeitsklage erheben.
     
  8. Bei besonderer Dringlichkeit muss man eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.
     
  9. Wer zu medizinischen Gutachtern muss, sollte vorher dringend Kapitel 2 in dem Buch „Der große Ratgeber für Behinderte und Pflegebedürftige“ von Franz Bauer lesen. Seine Tipps sind Gold wert.
     
  10. Wer sozialrechtliche Fragen hat, darf mittwochs von 19.00 - 20.00 Uhr Rechtsanwalt  Leif Steinecke zur kostenlosen Erstberatung für Mitglieder der Deutschen PSP-Gesellschaft e.V. und deren Angehörige anrufen: Tel.  030 – 99 27 28 93.